Brandschutz

Der Brandschutzbeauftragte hat die Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.

 

Leistungen:

  • regelmäßige Brandschutzbegehungen
  • Beurteilung und Prüfung von Zustand, Begehbarkeit und Funktion von Flucht- und Rettungswegen
  • In Augenscheinnahme des baulichen Brandschutzes
  • In Augenscheinnahme des technischen Brandschutzes (inklusive Überprüfung ordnungsgemäßer Funktion sowie der Überprüfung auf regel- und richtlinienkonformer Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen)
  • Begleitung  von behördlich angeordneten Brandschutzbegehungen
  • Aufstellen von Brandschutzordnungen Teil A-C
  • Regelungen bei Heißarbeiten
  • Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutzhelfern
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten