Brandschutz
Der Brandschutzbeauftragte hat die Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Leistungen:
- regelmäßige Brandschutzbegehungen
- Beurteilung und Prüfung von Zustand, Begehbarkeit und Funktion von Flucht- und Rettungswegen
- In Augenscheinnahme des baulichen Brandschutzes
- In Augenscheinnahme des technischen Brandschutzes (inklusive Überprüfung ordnungsgemäßer Funktion sowie der Überprüfung auf regel- und richtlinienkonformer Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen)
- Begleitung von behördlich angeordneten Brandschutzbegehungen
- Aufstellen von Brandschutzordnungen Teil A-C
- Regelungen bei Heißarbeiten
- Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutzhelfern
- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten