Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Unsere Planung im Bereich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) schafft eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Ihr Bauvorhaben sicher, ruhig und ohne zeitlich relevante Baustopps, wegen mangelnder Gesundheitsschutzkoordination durchgeführt wird. Sie ist die Basis eines kalkulierbaren Arbeitsablaufes.

Der Bauherr (privater oder öffentlicher Natur) ist, mit der Einführung der Baustellenverordnung, für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle verantwortlich. Hierfür bestellt er einen geeigneten SiGeKo; dieser übernimmt Aufgaben während der Planung und Ausführung des Bauvorhabens. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und deren Einhaltung zu prüfen.

Der SiGeKo muss eingesetzt werden, wenn mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind. Damit nicht ein Unternehmen zur Gefahr für das andere wird, müssen die Tätigkeiten der Fremdfirmen abgestimmt und koordiniert werden, dies ist die Aufgabe des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo).

AL-Consulting unterstützt und begleitet Sie in diesen Prozess!

Die Erstellung von Vorankündigungen, SiGe-Pläne (einschließlich Fortschreibung) können wir Ihnen genauso liefern wie die sogenannte Unterlage bzw. Baumerkmalsakte nach Abschluss der Maßnahme. Wir stellen Ihnen Koordinatoren zur Seite und begleiten Sie sicher durch den Prozess.

 

Unsere Leistungen im Überblick (auszugsweise)

  1. Planungsphase
  • Erstellung der Vorankündigung gemäß §2 (2) BaustellV
  • Erstellung der Baustellenordnung
  • Erstellung des Baustellenaushangs
  • Erstellung des SiGe-Plans gemäß §3 (2) Nr.2 BaustellV
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten gemäß §3 (2) Nr.2 BaustellV (Nach Abschluss der Baumaßnahme)

 

  1. Ausführungsphase
  • Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
  • Einweisung der Arbeitgeber und Unternehmer in den SiGe-Plan unter spezieller Betrachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II, BaustellV im Rahmen der Sicherheitsbegehungen
  • Stichprobenartige Überprüfung der Arbeitgeber und Unternehmer auf Einhaltung ihrer Pflichten nach Baustellenverordnung im Rahmen der Sicherheitsbegehungen
  • Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber und Unternehmer
  • Koordinierung der Überwachung der Arbeitgeber und Unternehmer auf die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren
  • Stichprobenartige Überprüfung der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand
  • Kontrolle auf Vorhandensein der Sichtnachweise
  • Erstellung von Begehungsprotokollen inkl. Fotodokumentation